Der Hamburgische Schöffinnen und Schöffen Bund stellt sich vor!
Der Hamburgische Schöffinnen und Schöffen Bund (GbR) ist ein Zusammenschluss aus engagierten aktiven und ehemaligen ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern, die sich im Rahmen regelmäßiger Treffen über aktuelle gesellschaftspolitische und rechtspolitische Themen austauschen und Informationen über die eigenen Erfahrungen an den unterschiedlichen Strafgerichten untereinander kommunizieren.
Wir haben uns als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zusammengeschlossen mit dem Ziel das Schöffenwesen in Hamburg zu verbessern und bekannter zu machen. Dazu organisieren wir für unsere Gesellschafterinnen und Gesellschafter in unbestimmten Abständen Fortbildungen mit renommierten Referentinnen und Referenten zu relevanten Themen. Ebenso stehen Besuche der Rechtsmedizin und der JVA auf dem Plan.
Wir vertreten ein humanistisches und aufgeklärtes Menschenbild und nehmen den Fortschritt in den verschiedensten Wissenschaften ernst. Insbesondere die Sozial- und Neurowissenschaften werden unser Zusammenleben zukünftig auch im Strafvollzug beeinflussen.
Hamburgischer Schöffinnen und Schöffen Bund im November 2022
Schöffen – die unbekannten Wesen?
Mehr als 60.000 Schöffen gibt es in Deutschland und sie üben eine wichtige Funktion aus. An deutschen Gerichten kommen sie bei Strafverfahren in Amts- und Landgerichten zum Einsatz.
Zwar gibt es auch an anderen Gerichten Laienrichter, diese werden allerdings nicht Schöffen genannt – Wahl und Umfang der Beteiligung sind je nach Gerichtszweig verschieden.
Schöffen sind Laienrichter – und sie sind Ehrenamtliche. Auf fünf Jahre gewählt, haben sie nicht nur die Ehre, über Angeklagte zu Gericht zu sitzen, sie sind auch verpflichtet, ihr Amt wahrzunehmen. Mit etwa zwölf Haupt-verhandlungen pro Jahr muss jeder rechnen. In dieser Zeit müssen Schöffen vom Arbeitgeber übrigens freigestellt werden.
Schöffen in der Hauptverhandlung
Zwei Schöffen und ein Berufsrichter: So sieht die Besetzung des Schöffengerichts am Amtsgericht oder die kleine Strafkammer des Landgerichts aus. Bei den großen Strafkammern an den Landgerichten sind es zwei Schöffen und drei Berufsrichter. Jede Stimme hat gleich viel Gewicht, was im Zweifelsfall dazu führen kann, dass die Laienrichter den Berufsrichter überstimmen.
In der Verhandlung dürfen die Schöffen Angeklagte, Zeugen und Sachverständige befragen, sie haben Akteneinsicht und nehmen an Beratungen sowie Abstimmungen während der Verhandlung teil. Sie entscheiden mit, wenn es beispielsweise um Beweisanträge, Ausschluss der Öffentlichkeit oder Haftbefehle geht.
Und schließlich das Urteil: Gemeinsam mit dem Berufsrichter beurteilen sie die Tat des Angeklagten und setzen die Strafe fest.
Sinn des Schöffengerichts
Schöffen haben keine juristische Ausbildung, sie brauchen auch keine besondere Gesetzeskenntnis. Und doch sind sie den Berufsrichtern gleichgestellt. Sie sind unabhängig, unterliegen natürlich der Schweigepflicht und müssen unparteiisch sein.
Wer sich beispielsweise bestechen lässt, dem passiert das Gleiche wie jedem anderen Richter auch: Er landet selbst vor Gericht.
Doch warum muss der eine Richter eine lange Ausbildung machen und der andere nicht? Sinn und Zweck des Einsatzes von Laienrichtern ist es unter anderem, für Verständlichkeit von Verfahren und Urteil zu sorgen. Sie vertreten mit ihrer Anwesenheit und ihren Entscheidungen das Volk, in dessen Namen das Urteil schließlich verkündet wird.
Und ebenso wie das Volk oder der Angeklagte kennen sich die Schöffen mit juristischem Kauderwelsch meist nicht aus.
Schöffen sorgen aber auch für die Transparenz gerichtlicher Entscheidungen – denn bei den meisten Verhandlungen ist zwar die Öffentlichkeit zugelassen, aber wer weiß schon, was sich im Richterzimmer und bei der Urteilsfindung abspielt?