Schöffenwahl 2023

HAMBURGISCHER SCHÖFFINNEN UND SCHÖFFEN BUND

Wie werde ich Schöffin oder Schöffe?

Eine Berufung in das Amt als Schöffe erfolgt durch die sogenannte Schöffenwahl und gilt grundsätzlich für einen Zeitraum von fünf Jahren. Für die Schöffenwahl erstellen die Bezirksämter Vorschlagslisten. Auf diesen finden sich Personen, welche die gesetzlichen und charakterlichen Anforderungen erfüllen und somit als Schöffe geeignet wären.

Grundsätzlich kannst du über drei Wege auf die Vorschlagsliste gelangen. Zum einen kannst du bei deinem Bezirksamt als Schöffin oder Schöffe eine entsprechende Bewerbung einreichen.

Darüber hinaus können auch Parteigruppen, welche in der Hamburgischen Bürgerschaft oder in den Bezirksversammlungen vertreten sind, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden, Bürgervereinen sowie Organisationen der kirchlichen und sozialen Arbeit Bürger als Schöffen vorschlagen.

Reichen die Bewerbungen und die Vorschläge von Organisationen bzw. Vereinen nicht aus, entscheidet in der Regel das Losverfahren. Die Kandidatinnen und Kandidaten werden in diesem Fall aus dem Melderegister ausgewählt.


Wie funktioniert die Schöffenwahl?

Alle fünf Jahre finden in ganz Deutschland im selben Jahr Schöffenwahlen statt. Dabei handelt es sich um einen Auswahlprozess, der dazu dient, geeignete Bürgerinnen und Bürger für das Schöffenamt auszuwählen. Das Wahlverfahren erfolgt dabei in zwei Stufen.
 
Zuerst wählen die jeweiligen Stadtbezirke Bürgerinnen und Bürger, welche die Voraussetzungen für das Amt erfüllen, auf die Vorschlagsliste. Diese werden dann eine Woche lang öffentlich ausgelegt, sodass jeder diese Einsehen und ggf. begründeten Einspruch gegen eine vorgeschlagene Person vorbringen kann.
 
Anschließend geht die Vorschlagsliste an das Landgericht oder das zuständige Amtsgericht in einem der 7  Hamburger Bezirke und wird vom Schöffenwahlausschuss geprüft. Der Ausschuss besteht in der Regel aus einem Richter des Amtsgerichts, einem Beamten, welches der Senat bestimmt hat, und sieben Beisitzern, welche von der Bezirksversammlung als Vertrauenspersonen ausgewählt wurden. Gemeinsam untersuchen diese Personen mögliche Einsprüche und wählen dann die erforderliche paritätisch verteilte Anzahl an Schöffinnen und Schöffen.
Tafel mit Hinweis

Quick-Info zur Bewerbung!

  • Drucke das Bewerbungsformular aus und fülle es wahrheitsgemäß aus.
  • Sende das ausgefüllte und unterschriebene Bewerbungsformular an dein zuständiges Bezirksamt.
  • Weitere Informationen für kommunale Verwaltungen zur Vorbereitung der Schöffenwahl und für interessierte Bewerberinnen und Bewerber findest du hier.
Bitte beachte:
Der Hamburgische Schöffinnen und Schöffen Bund nimmt keine Bewerbungen für das Schöffenamt entgegen! Die Bewerbungen laufen ausschließlich über die jeweiligen Bezirksämter bzw. über die Jugendämter.