HAMBURGISCHER
SCHÖFFINNEN UND SCHÖFFEN BUND
Wie werde ich Schöffin oder Schöffe?
Eine Berufung in das Amt als Schöffe erfolgt durch die
sogenannte Schöffenwahl und gilt grundsätzlich für einen
Zeitraum von fünf Jahren. Für die Schöffenwahl erstellen die
Bezirksämter Vorschlagslisten. Auf diesen finden sich Personen,
welche die gesetzlichen und charakterlichen Anforderungen
erfüllen und somit als Schöffe geeignet wären.
Grundsätzlich kannst du über drei Wege auf die Vorschlagsliste
gelangen. Zum einen kannst du bei deinem Bezirksamt als
Schöffin oder Schöffe eine entsprechende Bewerbung einreichen.
Darüber hinaus können auch Parteigruppen, welche in der
Hamburgischen Bürgerschaft oder in den Bezirksversammlungen
vertreten sind, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden,
Bürgervereinen sowie Organisationen der kirchlichen und
sozialen Arbeit Bürger als Schöffen vorschlagen.
Reichen die Bewerbungen und die Vorschläge von Organisationen
bzw. Vereinen nicht aus, entscheidet in der Regel das
Losverfahren. Die Kandidatinnen und Kandidaten werden in diesem
Fall aus dem Melderegister ausgewählt.
Wie funktioniert die Schöffenwahl?
Alle fünf Jahre finden in ganz Deutschland im selben Jahr
Schöffenwahlen statt. Dabei handelt es sich um einen
Auswahlprozess, der dazu dient, geeignete Bürgerinnen und
Bürger für das Schöffenamt auszuwählen. Das Wahlverfahren
erfolgt dabei in zwei Stufen.
Zuerst wählen die jeweiligen Stadtbezirke Bürgerinnen und
Bürger, welche die Voraussetzungen für das Amt erfüllen, auf
die Vorschlagsliste. Diese werden dann eine Woche lang
öffentlich ausgelegt, sodass jeder diese Einsehen und ggf.
begründeten Einspruch gegen eine vorgeschlagene Person
vorbringen kann.
Anschließend geht die Vorschlagsliste an das Landgericht oder
das zuständige Amtsgericht in einem der 7 Hamburger
Bezirke und wird vom Schöffenwahlausschuss geprüft. Der
Ausschuss besteht in der Regel aus einem Richter des
Amtsgerichts, einem Beamten, welches der Senat bestimmt hat,
und sieben Beisitzern, welche von der Bezirksversammlung als
Vertrauenspersonen ausgewählt wurden. Gemeinsam untersuchen
diese Personen mögliche Einsprüche und wählen dann die
erforderliche paritätisch verteilte Anzahl an Schöffinnen und
Schöffen.